In Hamburg wurden Vorwürfe laut, die dortige zentrale Einsatzleitstelle übervorteile die am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen zugunsten der Berufsfeuerwehr, indem sie deren Rettungswagen auch dann zu Einsätzen entsende, wenn Fahrzeuge der Hilfsorganisationen näher am Einsatzort bereit stehen. Auch in Frankfurt werden regelmäßig Fragen zur gleichberechtigten Einbindung der Hilfsorganisationen gestellt.
Ich frage den Magistrat:
Wie ist die gleichberechtigte Einbindung der am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen in Frankfurt sichergestellt?