Meine Frage an den Magistrat: Notfallmedizinische Ausstattung von Rettungswagen

Rettungswagen

Nach Recherchen des ARD-Magazins Plusminus sind in mehreren deutschen Großstädten Rettungswagen mangelhaft ausgestattet. Wichtige Geräte, die entweder durch DIN EN 1789 oder durch den Stand der Wissenschaft und Technik vorgeschrieben sind, wie zum Beispiel das zum Erkennen eines Herzinfarktes wichtige 12-Kanal-EKG, fehlen an Bord. Somit sind sie sowohl bezüglich der notfallmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten als auch bei der Abrechnung mit den Krankenkassen lediglich als Notfallkrankenwagen anzusehen.

Ich frage den Magistrat:

Entspricht die technische Ausstattung der in Frankfurt eingesetzten Rettungswagen den dafür maßgeblichen Normen und dem Stand der Notfallmedizin?

Meine Frage an den Magistrat zur Verschiebung von Polizeireviergrenzen

4. Polizeirevier

Presseberichten zufolge erwägt die Frankfurter Polizeiführung eine Verschiebung der Reviergrenzen des 16. und des 4. Polizeireviers. Dadurch wird der Zuständigkeitsbereich der zwei Streifenwagenbesatzungen des 16. Polizeireviers deutlich ausgeweitet.

Ich frage den Magistrat:

Werden dem 16. Polizeirevier zur Bewältigung der Aufgaben in einem vergrößerten Zuständigkeitsbereich zusätzliche Personalstellen für Polizeivollzugsbeamt*innen zugeordnet?

Antwort:

Mit dem Ziel, die polizeiliche Präsenz im Bahnhofsviertel weiter zu verdichten, wird seitens des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main aktuell geprüft, die Reviergrenzen zwischen dem 4. Polizeirevier und dem 16. Polizeirevier anzupassen. Eine Entscheidung hierüber ist jedoch noch nicht getroffen. Ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung bezieht sich dabei auch auf den Umfang der Arbeitsbelastung und den Personalbedarf einer möglichen Vergrößerung des Zuständigkeitsbereichs des 16. Polizeireviers.