Meine Rede zur Videoüberwachung im Allerheiligenviertel

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Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!Videoüberwachung Kamera Burst CC0 Pexels

Die Gesamtzahl der Straftaten an der Kreuzung Allerheiligenstraße/Breite Gasse ist gleich geblieben. So steht es im Evaluationsbericht des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Sie ist gleich geblieben, obwohl dort seit dem Mai 2018 durch die Landespolizei eine temporäre Videoüberwachung eingerichtet und in Betrieb genommen wurde. Anders als für die Bildbeobachtungsanlage an der Konstablerwache, Hauptwache, am Hauptbahnhof und in der Taunusstraße ist für die Videoüberwachungsanlage im Allerheiligenviertel eine Evaluation der Wirksamkeit nach einem Jahr vorgesehen. Dieses Jahr ist längst herum und die Zahl der Straftaten und auch die kriminologische Bewertung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main für das Allerheiligenviertel haben sich nach dem polizeilichen Bekunden kaum verändert.

Meine Rede zur Gebührenordnung der Bundespolizei

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Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, verehrte Kolleginnen und Kollegen!Symbolbild von flickr Nutzer Marco Broscheit / Lizenz CC BY 2.0

Wie Herr Kliehm es schon ausgeführt hat, kostet die polizeiliche Ingewahrsamnahme, beispielsweise zur Ausnüchterung, nach der Gebührenordnung des Bundesinnenministeriums 74,15 Euro, wobei jede angefangene Viertelstunde mit 6,51 Euro berechnet wird. In etwa sind das die Beträge pro Zeiteinheit, die man zuvor aufwenden musste, um sich in diesen Zustand hineinzuversetzen, der eine polizeilich begleitete Ausnüchterung erst nötig macht.