Vorbemerkung
Zu Großdemonstrationen im Frankfurter Stadtgebiet kommen in den vergangenen Jahren regelmäßig parlamentarische DomonstrationsbeobachterInnen aus den Reihen der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung zum Einsatz.
Die Zahl der der BeobachterInnen richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in den Ausschüssen der Stadtverodnetenversammlung mit 20 Mitgliedern. Demnach ergibt sich folgende Verteilung:
6 CDU, 5 GRÜNE, 4 SPD, 2 LINKE., 1 FDP, 1 FREIE WÄHLER, 1 RÖMER.
Die Personen werden von ihren Fraktionen benannt, beim Frankfurter Polizeipräsidium akkreditiert und bekommen einen persönlichen DemobeobachterInnen-Ausweis mit Lichtbild ausgestellt.
Mit diesem Ausweis soll es den BeobachterInnen ermöglicht werden, ungehindert das „Demonstrationsgeschehen und die polizeilichen Maßnahmen auch innerhalb polizeilicher Absperrungen zu beobachten.“
Allerdings kann „diese Priviligierung jederzeit widerrufen werden, insbesondere wenn sich durch die Lageentwicklung besondere Gefährdungen für die akkreditierte Person ergeben oder von ihr Gefahren oder Störungen ausgehen. Aus der Akkreditierung ergeben sich keine Interventionsrechte, kein Anspruch auf Schutzmaßnahmen durch die Polizei und keine Zutrittsberechtigung zu Polizeidienststellen.
Akkreditierte Personen, die sich an Versammlungen als Leiter, Teilnehmer oder in sonstiger Weise beteiligen, werden ausschließlich nach Recht und Gesetz behandelt.“
(Quelle: Demobeobachterausweis Blockupy 18.03.2015)