Mein Antrag zur Ausarbeitung eines „Schutzzieles Rettungsdienst“

Der Magistrat wird beauftragt, ein Schutz- und Planungsziel für den Frankfurter Rettungsdienst zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

Begründung:

 

Wie der Magistrat in seinem Bericht zur gesamtstädtischen Struktur der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes (B 128/2011) dargestellt hat, sind die Strukturen im Be-reich des Rettungsdienstes überwiegend empirisch gewachsen und in der Regel praktikabel.

In Zukunft bedürfen jedoch auch Schadenslagen mit einer großen Zahl von Verletzten und Toten (z.B. der Doppelanschlag von Oslo, die Massenpanik während der Duisburger Love Parade) deutlich mehr Aufmerksamkeit. Für eine diesbezügliche Gefahrenabwehrplanung ist  die Definition von Schutz- und Planungszielen seit vielen Jahren anerkannt. So wurde in Frankfurt bereits 2004 als Schutzziel für den Brandschutz das Taktische Feuerwehrkonzept 2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das heute weitgehend umgesetzt worden ist und bundesweit Beachtung gefunden hat.


Als Knotenpunkt des Schienen- und Autobahnverkehrs, dem Flughafen mit künftig drei Start- und Landebahnen und nicht zuletzt dem Status einer Metropole der Weltwirtschaft mit zahlreichen Hochhäusern sind in Frankfurt alle Risikoparameter einer internationalen Großstadt vorhanden.

Deshalb ist es  geboten, ein Schutzziel Rettungsdienst zu beschreiben, das auf eine Großstadt angepasst ist, die bisherigen Potentiale an Rettungskräften noch optimaler ein-setzt und  den Beteiligten im Rettungsdienst auf der Basis verschiedener Szenarien noch mehr Planungs- und Handlungssicherheit bietet.

15. 11. 2011

NR 143/2011

Der Antrag als PDF

 

 

 

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