Meine Anfrage zur Barrierefreiheit städtischer Webauftritte

Im Bericht des Magistrats B 276 aus dem Jahr 2012 zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und über "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" äußern sich nur einige Dezernate, Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt zu dem Artikel 21 (Zugang zu Informationen) der UN-BRK.

Zudem betreffen die Äußerungen unterschiedliche, nicht miteinander vergleichbare Aspekte. 

 

Deshalb fragen wir den Magistrat:

 

 1. Welche eigenständigen Webauftritte (ohne Domainweiterleitungen) werden von den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt betrieben? 

2. Wie viele Unique Visits weisen diese Webauftritte jeweils durchschnittlich im Monat auf? 

3. Sind diese Webauftritte barrierefrei gestaltet?a) Wenn ja:Nach welchen Standards der Barrierefreiheit sind diese Webauftritte gestaltet?b) Wenn nein: Was sind die Gründe hierfür, bis wann soll dies geändert werden und welcher Standard soll zukünftig verwendet werden?

20. 2. 2013

A299/2013

Die Anfrage als PDF

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