Meine Frage an den Magistrat: Notfallmedizinische Ausstattung von Rettungswagen

Rettungswagen

Nach Recherchen des ARD-Magazins Plusminus sind in mehreren deutschen Großstädten Rettungswagen mangelhaft ausgestattet. Wichtige Geräte, die entweder durch DIN EN 1789 oder durch den Stand der Wissenschaft und Technik vorgeschrieben sind, wie zum Beispiel das zum Erkennen eines Herzinfarktes wichtige 12-Kanal-EKG, fehlen an Bord. Somit sind sie sowohl bezüglich der notfallmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten als auch bei der Abrechnung mit den Krankenkassen lediglich als Notfallkrankenwagen anzusehen.

Ich frage den Magistrat:

Entspricht die technische Ausstattung der in Frankfurt eingesetzten Rettungswagen den dafür maßgeblichen Normen und dem Stand der Notfallmedizin?

 

Antwort:

Ja, alle in Frankfurt am Main eingesetzten Rettungswagen (RTW) entsprechen der DIN-EN 1789, den besonderen Regelungen und Ergänzungen des Landes Hessen zur DIN-EN 1789 und den Vorgaben des Rettungsdienstträgers der Stadt Frankfurt am Main, sodass die medizinische Ausstattung aufgrund der besonderen Zentralitätsrisiken in Frankfurt am Main über den Anforderungen der DIN-EN 1789 liegt und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Die Vorgaben zur Austattung sind im Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Frankfurt veröffentlicht. Vor der Indienststellung eines Fahrzeuges wird dieses jeweils durch den Träger des Rettungsdienstes auf die Einhaltung der Vorgaben überprüft.
Die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgt zudem seit 2000 in enger Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern. Mittlerweile konnte so bereits die dritte Fahrzeuggeneration konzipiert und gemeinsam mit den Hilfsorganisationen beschafft werden. Dieses gemeinsame Fahrzeugkonzept trägt erheblich zur hohen Qualität im Rettungsdienstbereich Frankfurt am Main bei.

Im von der Fragestellerin angeführten Bericht wurden konkret angesprochen:

  • Minderwertige EKG-Geräte (1 Kanal bzw. 6 Kanalgeräte);
  • fehlende Beatmungsgeräte, Spritzenpumpen, Herzschrittmacher, zentrale Venenkatheter, Thoraxdrainagesätze und Kapnometer;
  • fehlende Pharmaka wie Amiodaron.

In Frankfurt existiert keiner dieser Mängel, jedoch weist der Bericht zugleich auch einige Ungenauigkeiten auf, weswegen zu den angesprochenen Punkten im Einzelnen folgende Erläuterungen gegeben werden.

In Frankfurt sind seit über einem Jahrzehnt 12 Kanal-EKGs im Einsatz und zwar Geräte der Firma CorPuls, der sogenannte C3. Die Frankfurter Fahrzeuge verfügen ferner alle über Spritzenpumpen. Herzschrittmacher hingegen lagen noch nie auf einem RTW, da das Legen und die Anwendung eines solchen eine rein ärztliche Aufgabe ist. Daher verfügt jedes Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) in Frankfurt über intern zu legende Schrittmacher.

Ähnlich verhält es sich mit Thoraxdrainagesätzen: Auf jedem NEF befinden sich sogenannte Einmal-Thoraxdrainagesets. Vergleichbares trifft auf zentrale Venenkatheter (ZVK) zu: Da ein solcher nicht von nicht-ärztlichem Rettungsdienstpersonal gelegt werden darf, wurden diese früher nur auf NEF mitgeführt. Auf Vorschlag des Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) und in Abstimmung mit dem Rettungsdienstträger der Stadt Frankfurt am Main wurden vor einigen Jahren sogenannte Knochenbohrbaschinen (auf den NEF) für sogenannte intraossäre Zugänge eingeführt. Nach einem Jahr Probe überzeugten dieses Gerät und seine Anwendung so sehr, dass ZVK in der Folge abgeschafft wurden.

Kapnometer hingegen sind auf jedem RTW vorhanden und werden entsprechend eingesetzt. Auf jedem RTW befinden sich Beatmungsgeräte der neuesten Generation, auch auf den NEFs gibt es zusätzliche Beatmungsgeräte, die noch mehr Beatmungsmuster ermöglichen. Mit den Geräten auf den NEFs ist es möglich, selbst schwerstkranke beatmete Patienten über Stunden zu transportieren.

Alle diese Geräte werden sowohl von der Branddirektion als auch von den Hilfsorganisationen in regelmäßigen Abständen ersetzt. Die Grundlage der Ausstattung ist die Vorgabe des ÄLRD im Gesundheitsamt, in Absprache mit dem Rettungsdienstträger (Branddirektion) und den im Rettungsdienst mitwirkenden Hilfsorganisationen.

Darüber hinaus verfügt die Stadt Frankfurt am Main auf ihren RTW über zusätzliche und in keiner Norm geforderten Geräte wie z.B. ein Gerät, welches den sogenannten CO-HB - also den Anteil von Kohlenmonoxid im Blut - messen kann. Dieses Gerät wird immer bei Patient*innen nach Kontakt mit Rauchgasen eingesetzt und ermöglicht die schnellstmögliche Zuweisung an entsprechende Fachkliniken. Frankfurt ist nach Kenntnis des Magistrats die einzige Stadt in Deutschalnd, die ein solches Gerät auf jedem RTW und NEF vorhält.

Zur Frage der auf den RTW vorhandenen Medikamente: Leitliniengerechte Therapien haben Empfehlungscharakter und sind gesetzlich nicht bindend geregelt. Der ÄLRD überwacht die medikamentöse Ausstattung, ändert die vorhandenen Pharmaka bei Bedarf im Sinne von Ergänzung oder Abrüstung. Hierbei bedient er sich zusätzlich der Fachkenntnisse der sogenannten Standortärzt*innen, also den verantwortlichen Ärzt*innen an den jeweiligen Kliniken, an denen die NEF stationiert sind.

Jeder RTW verfügt daher über eine ausreichende Anzahl an Pharmaka, die entsprechend der "Medizinischen Handlungsanweisung - Algorithmen für Notfallsanitär*innen im Rettungsdienstbereich Frankfurt am Main" in der jeweils geltenden Fassung vom nicht-ärztlichen Rettungsdienstpersonal eingesetzt werden sollen. Hierzu gehört auch Amiodaron.

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