Das Perfeke Verbrechen gibt es also doch. Nach laienhafter Beschäftigung mit der Juristerei war ich eben wie vom Donner gerührt, als ich las, dass der § 23 Abs. 3 StGB versuchte Tötung durch Hexerei oder Zauberei gänzlich straflos stellt. Somit ist es also egal, ob's klappt oder nicht - man kommt immer ungeschoren davon. Eine krasse Lücke im System!
[...] Das Gewitter im Saal dauert wesentlich länger als der Wolkenbruch vor dem Casino. Aber immerhin: Der Dank an die ausscheidenden Stadtverordneten kommt rüber. Mehrere Dutzend sind es. Etwa Ursula auf der Heide, Jessica Purkhardt und Birgit Ross (Grüne). [...]"
Der ganze Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 4.3.2021
