Meine Frage an den Magistrat: Suizid-Schwerpunkte entschärfen

Mit dem Beschluss § 952 vom 26.01.2016 wurde der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Gespräch mit den Eigentümerinnen und Eigentümern öffentlich zugänglicher Objekte Lösungen zu suchen, wie diese Objekte baulich und organisatorisch so gesichert werden können, dass künftige Suizide an diesen Liegenschaften nach Möglichkeit zu vermeiden sind.

Ich frage den Magistrat:

Haben entsprechende Gespräche stattgefunden, und welche Maßnahmen wurden getroffen?

Antwort:

In der Bauberatung von in Frage kommenden Projekten wird, wie seinerzeit zu Beschluss § 952 mitgeteilt, auf die Thematik hingewiesen, wenngleich seitens des Magistrates keine Möglichkeit besteht, Bauherren zu besonderen Vorkehrungen zur Suizid-Vermeidung zu verpflichten.

Ob und welche Maßnahmen seitens der Bauherrschaften von entsprechenden Vorhaben getroffen werden, kann nicht beantwortet werden. Aus vorgenannten Gründen wird im Rahmen von Baukontrollen nicht überprüft, ob Vorkehrungen zur Suizid-Vermeidung getroffen werden.

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