Heute spazierte ich zufällig eine längere Zeit hinter meinem ehemaligen Mathematiklehrer her und auch als sich unsere Wege trennten, wollte mir immer noch nicht sein Name einfallen. Damit endete diese Begegnung konsequenterweise genau so wie alle unsere früheren: mit mehr Fragen als Antworten.
Das Perfeke Verbrechen gibt es also doch. Nach laienhafter Beschäftigung mit der Juristerei war ich eben wie vom Donner gerührt, als ich las, dass der § 23 Abs. 3 StGB versuchte Tötung durch Hexerei oder Zauberei gänzlich straflos stellt. Somit ist es also egal, ob's klappt oder nicht - man kommt immer ungeschoren davon. Eine krasse Lücke im System!
